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   VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02   

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VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02 (https://dejure.org/2004,15867)
VG Gießen, Entscheidung vom 03.09.2004 - 8 E 3701/02 (https://dejure.org/2004,15867)
VG Gießen, Entscheidung vom 03. September 2004 - 8 E 3701/02 (https://dejure.org/2004,15867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kündigung einer Mitgliedschaft in einem Zwangsverband - kommunales Gebietsrechenzentrum - aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 139
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Beruht die möglicherweise beeinträchtigte Rechtsposition auf der staatlichen Gewährung einer Subvention oder - wie hier - eines Zuschusses, gilt der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz allenfalls eingeschränkt (vgl. BVerfGE 48, 403, 416; 105, 17, 40).

    Ebenso wenig wie ein Vertrauen darauf gerechtfertigt ist, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände gewährt hat, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 105, 17, 40) oder dass er keine weiteren zusätzlichen Steuern auferlegt (BVerfGE 68, 287, 307), kann derjenige, welcher im Hinblick auf staatliche Subventionen Dispositionen mit weit in der Zukunft reichenden Wirkungen trifft, darauf vertrauen, dass die im Zeitpunkt seiner Entscheidung gewährten Subventionen oder sonstigen Zuwendungen zeitlich unbegrenzt fortbestehen.

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Beruht die möglicherweise beeinträchtigte Rechtsposition auf der staatlichen Gewährung einer Subvention oder - wie hier - eines Zuschusses, gilt der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz allenfalls eingeschränkt (vgl. BVerfGE 48, 403, 416; 105, 17, 40).

    Vielmehr muss er damit rechnen, dass grundlegende Änderungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen - etwa bei den Staatsfinanzen - der Gewährung von staatlichen Leistungen nicht unberücksichtigt bleiben und folglich der Gesetzgeber unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere bei zunehmendem Finanzmangel, staatliche Leistungen kürzt (BVerfGE 48, 403, 416; 78, 249, 284).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1989 - 1 S 247/87

    Zweckverband: Ausfertigung der Gründungssatzung - Kündigung der Mitgliedschaft

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Eine Lösung vom Verband ist daher nur dann gerechtfertigt, wenn die Änderungen in der Sphäre des einzelnen Mitglieds liegen und dadurch seine Existenz oder seine Aufgabenerfüllung gefährdet würde und alle Möglichkeiten des Interessenausgleichs, insbesondere über die Verbandsversammlung, ausgeschöpft sind (OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Sächs. OVG, a.a.O.; VG Magdeburg, a.a.O.; VGH Bad-Württ., U. v. 20.03.1989 .- 1 S 247/87 -, NVwZ-RR 1990, 215, 217).

    An die Möglichkeit des Austritts eines Mitglieds aus einem Zweckverband sind hohe Anforderungen zu stellen, weil ein besonders geschütztes Vertrauen der übrigen Mitglieder auf die Dauerhaftigkeit der Gemeinschaftslösung besteht (VGH Bad-Württemb., U. v. 20.03.1989 - 1 S 247/87 -, NVwZ-RR 1990, 215, 217, 216 f.), so dass die Klägerin aus diesem Grund gehalten ist, überprüfen zu lassen, ob die erhobene Umlage rechtmäßig veranlagt wurde.

  • VG Magdeburg, 20.06.2001 - 9 A 533/99
    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Allerdings hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof dieses Problem in seiner hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung offengelassen (B. v. 10.02.1982 - II TG 46/81 - S. 3 BA), während in einem ähnlich gelagerten Sachverhalt das VG Dessau die Fiktionswirkung nach dortigem Landesrecht greifen lässt (U. v. 26.11.1998 - A 1 K 658/97 -, LKV 1999, 472 f.; wohl auch VG Magdeburg, U. v. 20.06.2001 - 9 A 533/99 -, LKV 2001, 521, 522 l. Sp.).

    Unter Heranziehung der diesen Normen innewohnenden materialen Vorstellungen und der sich hieraus ergebenden Grundsätze besteht bei Beachtung der konstitutiven Merkmale eines Zweckverbandes ein rechtlich anzuerkennender Kündigungsgrund, wenn die weitere Mitgliedschaft in einem Zweckverband unzumutbare Folgen für das Mitglied zeitigt (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.06.2001 - 9 A 533/99 - LKV 2001, 521, 522 r.Sp.; VG Gera, B. v. 20.02.1997 - 5 E 1156/96 -, ThürVBl. 1997, 187, 190 r. Sp.).

  • OVG Thüringen, 16.11.2001 - 4 EO 221/96

    Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht, Recht der juristischen Personen des

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    In diesem Fall bildet das öffentliche Interesse an der Wahrnehmungen der Aufgaben des Beigeladenen eine Schranke des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (vgl. Thür. OVG, B. v. 16.11.2001 - 4 EO 221/96 -, ThürVGRspr. 2002, 89, 94 l. Sp.; VG Meiningen, B. v. 04.01.2000 - 2 E 1218/88 -, ThürVGRspr. 2000, 129, 131 l. Sp.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Vielmehr muss er damit rechnen, dass grundlegende Änderungen in den allgemeinen Rahmenbedingungen - etwa bei den Staatsfinanzen - der Gewährung von staatlichen Leistungen nicht unberücksichtigt bleiben und folglich der Gesetzgeber unter veränderten wirtschaftlichen Bedingungen, insbesondere bei zunehmendem Finanzmangel, staatliche Leistungen kürzt (BVerfGE 48, 403, 416; 78, 249, 284).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Ebenso wenig wie ein Vertrauen darauf gerechtfertigt ist, dass der Gesetzgeber Steuervergünstigungen, die er bisher mit Rücksicht auf bestimmte Tatsachen oder Umstände gewährt hat, uneingeschränkt auch für die Zukunft aufrechterhält (vgl. BVerfGE 105, 17, 40) oder dass er keine weiteren zusätzlichen Steuern auferlegt (BVerfGE 68, 287, 307), kann derjenige, welcher im Hinblick auf staatliche Subventionen Dispositionen mit weit in der Zukunft reichenden Wirkungen trifft, darauf vertrauen, dass die im Zeitpunkt seiner Entscheidung gewährten Subventionen oder sonstigen Zuwendungen zeitlich unbegrenzt fortbestehen.
  • BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Abgesehen davon fehlt es auch an einem schutzwürdigen Vertrauen, weil der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht soweit geht, den Begünstigten vor jeder Enttäuschung seiner Erwartungen in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu bewahren, vielmehr müssen auf seiner Seite gewichtige zusätzliche Interessen aufgeführt werden können, die den öffentlichen Interessen vorgehen (vgl. BVerfGE 63, 312, 331).
  • OVG Sachsen, 06.07.1995 - 3 S 156/94

    Durchführung der Abwasserbehandlung und -entsorgung durch einen kommunalen

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Bei der vorzunehmenden Abwägung des Einzelinteresses am Ausscheiden mit den entgegenstehenden Interessen des Zweckverbandes ist die Besonderheit zu berücksichtigen, die darin besteht, dass der Zweckverband körperschaftlich strukturiert ist, seine wahrzunehmenden Angelegenheiten in der Regel langfristige Aufgaben darstellen und er sich veränderten Bedingungen selbst anzupassen vermag (vgl. Sächs. OVG, B. v. 06.07.1995 - 3 S 156/94 -, LKV 1997, 420, 421 l. Sp.; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 06.03.2000 - A 2 S 364/98 -, VwRR MO 2000, 406 r. Sp.).
  • VG Gera, 20.02.1997 - 5 E 1156/96

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Abwasserbeseitigungsgebühren;

    Auszug aus VG Gießen, 03.09.2004 - 8 E 3701/02
    Unter Heranziehung der diesen Normen innewohnenden materialen Vorstellungen und der sich hieraus ergebenden Grundsätze besteht bei Beachtung der konstitutiven Merkmale eines Zweckverbandes ein rechtlich anzuerkennender Kündigungsgrund, wenn die weitere Mitgliedschaft in einem Zweckverband unzumutbare Folgen für das Mitglied zeitigt (vgl. VG Magdeburg, U. v. 20.06.2001 - 9 A 533/99 - LKV 2001, 521, 522 r.Sp.; VG Gera, B. v. 20.02.1997 - 5 E 1156/96 -, ThürVBl. 1997, 187, 190 r. Sp.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2000 - A 2 S 364/98
  • VG Dessau, 26.03.1998 - A 1 K 160/97
  • VGH Bayern, 29.05.1995 - 4 B 94.2586
  • VG Dessau, 26.11.1998 - A 1 K 658/97
  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    Wie die erkennende Kammer bereits in ihrem Urteil vom 03.09.2004 - 8 E 3701/02 - in dem Verfahren der Stadt Marburg gegen das Land Hessen wegen Zustimmung zur Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt in dem Zweckverband, nämlich der Klägerin, ausgeführt habe, bestehe kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der Bestimmungen des DV-Verbundgesetzes und auf jährliche Zuweisungen des Landes an die kommunalen Gebietsrechenzentren auf Dauer.

    a) Die erkennende Kammer hat sich - ungeachtet, inwieweit sich juristische Personen des öffentlichen Rechts auf einen im Rechtsstaatsprinzip gründenden Vertrauensschutz berufen können (vgl. BVerwG, U. v. 13.05.2004 - 5 C 51.02 - NVwZ-RR 2005, 43, 44; für eine ausdrückliche Geltung des Rückwirkungsverbots zu Gunsten der Kommunen, soweit deren verfassungsrechtlich garantierte Finanzhoheit betroffen ist, siehe Rh-Pf.VerfGH, B. v. 05.07.2007 - VGH N 18/06 -, DVBl. 2007, 1176 f.) - mit der Frage der Beendigung der an die Gebietsrechenzentren gezahlten Landeszuwendungen bereits in ihrem Urteil vom 03.09.2004 - 8 E 3701/02 - (NVwZ-RR 2006, 139 ff.), das auch die Klägerin betraf, auseinandergesetzt und hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes ausgeführt (S. 141):.

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